Mit der Reform ändert sich nicht nur der Name, für Kunden der Jobcenter gibt es neue Regelungen und Pflichten. Unter anderem müssen diese ab jetzt Arbeit annehmen, wenn diese verfügbar und zumutbar ist.
Außerdem werden gesundheitliche Einschränkungen bei der Beratung und Vermittlung in Arbeit stärker berücksichtigt. Für Langzeitarbeitslose können Arbeitgeber einen Zuschuss zum Lohn erhalten.