Laut Staatsanwaltschaft soll der Geschädigte in der Küche einer Gemeinschaftsunterkunft nach einer Flasche Bier im Kühlschrank gegriffen haben. Daraufhin soll der Angeklagte mit dem Opfer darüber gestritten haben, wem jenes Bier zustehe. Schon im Vorfeld des Streits soll Alkohol geflossen sein.
Mit Tötungsvorsatz soll der Angeklagte dem Geschädigten in der Folge ein Jagdmesser in den Bauch gestoßen haben. Die Anklage lautet unter anderem auf versuchten Totschlag. Der Geschädigte habe anschließend flüchten können. Er schwebte nach dem Angriff in akuter Lebensgefahr, hat aber überlebt.
Bei der Sitzung am Montag waren neben der Staatsanwaltschaft unter anderem auch der Angeklagte und ein Zeuge vor Ort.
In diesen sollen unter anderem der Geschädigte und weitere Zeugen gehört werden. Darüber hinaus sind Stand jetzt bis zum 23. November noch drei weitere Verhandlungstage angesetzt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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