Im Fall einer Corona-Infektion in einer Einrichtung, wird angeboten, dass sich alle dort anwesenden Personen freiwillig testen lassen können, unabhängig davon, ob sie mit der infizierten Person im Kontakt standen oder nicht.
In puncto Maskenpflicht gilt nach den Sommerferien, dass an den weiterführenden Schulen ab Klasse fünf außerhalb des Unterrichts eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden muss – also auf dem Schulgelände, dem Schulgebäude, auf Fluren, dem Schulhof und auf Toiletten.
Bedeckt 11 / 13° C Luftfeuchte: 58% |
Bedeckt 12 / 14° C Luftfeuchte: 56% |
Bedeckt 11 / 12° C Luftfeuchte: 65% |