IHK KI | Bildquelle: RTF.1

Reutlingen:

Rückzahlung von Corona-Hilfen?

Stand: 30.07.20 16:49 Uhr

Aufgrund der Krise erhielten etliche Unternehmen, Gewerbetreibende und Selbstständige Corona-Soforthilfen, um mögliche Liquiditätsengpässe zu überwinden.


Dieser Zuschuss muss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden – es sei denn, er hat sich für den bewilligten Zeitraum als zu hoch erwiesen.

Dann müsse der Überschuss der L-Bank als Bewilligungsstelle unverzüglich mitgeteilt werden, so die IHK Reutlingen. Allen Förderempfängern wird daher geraten zu prüfen, ob Geld zurückzuzahlen ist.

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