Verkehrsminister Winfried Hermann sieht in dem Urteil eine Bestätigung der Luftreinhaltungsmaßnahmen in Baden-Württemberg. Durch die Maßnahmen konnten die europäischen Grenzwerte fast überall im Land eingehalten werden.
Nun dürfe allerdings nicht nachgelassen werden. Auch die verbleibenden Streckenabschnitte müssten in Zukunft dauerhaft unter dem Grenzwert liegen, so Hermann abschließend.