Photovoltaikanlage mit Speicher | Bildquelle: RTF.1

Baden-Württemberg:

Photovoltaik-Pflicht ab 1. Mai beschlossen

Stand: 31.03.22 12:26 Uhr

Ab dem 1. Mai gilt für neue Wohngebäude in Baden-Württemberg eine Photovoltaik-Pflicht. Ab Januar des kommenden Jahres greift diese Regelung auch bei allen grundlegenden Dachsanierungen.


Eine entsprechende Änderung der bestehenden Verordnung hat das Kabinett jetzt beschlossen. Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker betont die Notwendigkeit der Pflicht. Nur mit enormen und gemeinsamen Kraftanstrengungen werde es gelingen, die Klimakrise zu stoppen, so Walker. Die Photovoltaikpflicht gilt für alle Neubauten von Wohngebäuden, deren Bauvorlagen ab 1. Mai bei der jeweils zuständigen Baurechtsbehörde eingeht. Für Nichtwohngebäude gilt die Pflicht bereits seit Beginn dieses Jahres.
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