Hühner im Stall | Bildquelle: RTF.1

Reutlingen:

Landkreis ordnet Präventionsmaßnahmen zur Geflügelpest an

Stand: 13.01.23 13:01 Uhr

Der Landkreis Reutlingen möchte eine mögliche Ausbreitung der Geflügelpest verhindern. Dafür gibt es ab Samstag ein Aufstallungsgebot für gewerbliche und private Geflügelhalter in Degerschlacht, Rommelsbach, Sickenhausen, Altenburg, Oferdingen, Mittelstadt, Wannweil, Walddorfhäslach und Pliezhausen.

Als Alternative zur Stallhaltung sind auch Vogelschutznetze zulässig oder andere Maßnahmen, die den Kontakt zwischen Nutztieren und Wildvögeln verhindern können. Die erkrankten Schwäne im Landkreis Tübingen galten als sesshaft, was eine Übertragung auf Wirtschaftsgeflügel sehr unwahrscheinlich machte. Doch mittlerweile ist die Geflügelpest auch bei anderen Wildvögeln im Nachbarkreis nachgewiesen worden. Derzeit sind im Kreis Reutlingen noch keine Fälle der Krankheit bekannt. Als Präventionsmaßnahme gilt das Aufstallungsgebot jetzt bis zum 31. März.
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