Häuser in Albstadt | Bildquelle: RTF.1

Baden-Württemberg:

Grundsteuer-Abgabefrist endet in eineinhalb Wochen

Stand: 19.01.23 15:57 Uhr

Wer seine Grundsteuererklärung noch nicht gemacht hat, sollte das jetzt schnell erledigen. Denn die Abgabefrist endet am 31. Januar.

Bis dahin müssen alle Grundstückseigentümer ihre Erklärung beim Finanzamt eingereicht haben. Darauf weist das baden-württembergische Finanzministerium hin. Nach Ablauf der Frist gibt es voraussichtlich im ersten Quartal eine Erinnerung. Das ist allerdings keine Fristverlängerung. Spätestens dann sollten versäumte Erklärungen unverzüglich nachgeholt werden. Sonst werden Verspätungszuschläge fällig, und das Finanzamt müsste dann den Wert des Grundstücks schätzen.
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