Ticketautomat | Bildquelle: RTF.1

Nahverkehr:

Deutschlandticket nimmt letzte Hürde: Verkauf ab Montag

Stand: 31.03.23 12:56 Uhr

Das 49-Euro-Ticket hat die letzte Hürde genommen: Der Bundesrat hat der Einführung des sogenannten Deutschlandtickets heute zugestimmt. Ab Montag wird es verkauft. Es soll den ÖPNV günstiger und attraktiver machen, etwa für Pendler.

Der Bundesrat hat dem Gesetz für das bundesweit gültige Deutschlandticket mehrheitlich zugestimmt. Damit kann das Nahverkehrsticket zum 1. Mai starten. Der Verauf beginnt ab Montag, es hat ein monatlich kündbares Abo-Modell.

Vertreterinnen und Vertreter der Länder sprachen von "Revolution". Allerdings wollen sie mehr finanzielle Unterstützung vom Bund, um auch das Angebot im Nahverkehr ausbauen zu können.

In diesem Jahr übernimmt der Bund die Hälfte der Mehrkosten, die den Ländern entstehen. 2024 und 2025 übernimmt er jeweils 1,5 Milliarden Euro. Zudem werden die Regionalisierungsmittel erhöht, die der Bund den Ländern für den Öffentlichen Personennahverkehr bezahlt.

Das Deutschlandticket gilt am dem 1. Mai im Nah- und Regionalverkehr in ganz Deutschland: In Regionalzügen, in Bussen, Straßenbahnen, U-Bahnen und S-Bahnen. Im Fernverkehr, also im ICE, IC, EC und in Fernzügen anderer Bahnunternehmen gilt es nicht, auch nicht in Fernbussen. Regelpreis ist 49 Euro. Künftig soll er aber an die Inflation angepasst werden, man muss also schon jetzt damit rechnen, dass es dabei wohl nicht bleibt. 

Örtlich sind noch günstigere Tarife geplant, etwa für Bürger mit geringem Einkommen oder für Schülerinnen und Schüler. 

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet.

Ziel ist es, die Attraktivität des Regionalverkehrs zu steigern, einen Anreiz zum Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr zu schaffen, Energie zu sparen - und Bürgerinnen und Bürger finanziell zu entlasten, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Um die Finanzierung des 49-Euro-Tickets über 2025 hinaus dauerhaft zu sichern, ist für 2025 ein neues Gesetzgebungsverfahren geplant - dann auf Grundlage einer Auswertung der verkehrlichen und finanziellen Auswirkungen.

In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat auf die Notwendigkeit hin, die Finanzierung dauerhaft zu sichern. Der Bund müsse auch in den Jahren 2024 und 2025 einen mindestens hälftigen Nachschuss leisten, sofern die tatsächlichen Kosten des Deutschlandtickets höher ausfallen als vom Bund angenommen. Angesichts der Klimaschutzziele im Bereich Verkehr sei der Ausbau des Angebots zwingend - auch hieran müsse sich der Bund durch Aufstockung der Regionalisierungsmittel beteiligen.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Forderungen des Bundesrates befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

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