Die Frau arbeitet als Lehrerin im Kreis Ravensburg. Sie soll ein Gesetz aus der Kaiserzeit zitiert und verlangt haben, dass man ihr die Gründungsurkunden der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Baden-Württemberg vorlege.
Daraufhin führte das Regierungspräsidium Tübingen ein Disziplinarverfahren gegen die Lehrerin und ihre Bezüge wurden gekürzt. Dagegen klagte die Frau jetzt, doch das Gericht wies ihre Klage ab. Mit ihrem Verhalten habe sie objektiv zum Ausdruck gebracht, dass die Bundesrepublik Deutschland rechtlich nicht existiere, so die Begründung.