Die AfD wollte mit ihrem Antrag verhindern, dass die geplanten Sondersitzungen stattfinden. Die Linke hingegen forderte eine frühere Konstituierung des neuen Bundestags, um die Entscheidung über das Finanzpaket in das neu gewählte Parlament zu verlegen. Hintergrund der Klagen war die notwendige Zweidrittelmehrheit für eine Grundgesetzänderung, die im neuen Bundestag nur mit Stimmen von AfD oder Linken zustande käme.
Das Gericht betonte zudem, dass nicht abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren mit der Konstituierung des neuen Bundestags automatisch verfallen. Die Forderung der Linken nach einer vorgezogenen Sitzung wies es mit der Begründung ab, dass die Einberufung allein in der Zuständigkeit des neuen Bundestags liege.
Zuvor hatte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts bereits mehrere Anträge abgelehnt, die letztlich darauf zielten, eine Neuauszählung der abgegebenen Stimmen zum 21. Deutschen Bundestag wegen vermeintlicher Auszählungsfehler noch vor der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses zu erreichen. Einen solchen Antrag hatte das Bündnis Sahra Wagenknecht gestellt.
![]() | Stark bewölkt 10 / 13° C Luftfeuchte: 67% |
![]() | Bedeckt 8 / 11° C Luftfeuchte: 95% |
![]() | Stark bewölkt 9 / 9° C Luftfeuchte: 75% |