Laut Berichten der Südwestpresse besteht für die 38-Jährige in Deutschland ein Arbeitsverbot, dessen Aufhebung das Verwaltungsgericht Sigmaringen bereits abgelehnt hatte. Daher brachte die Tübinger Flüchtlingsberatungsstelle Plan B den Fall vor die nächsthöhere Instanz.
Diese erlaubte zwar auch keine Aufhebung, entschied aber, dass eine schulische Ausbildung keiner Arbeitserlaubnis bedarf, da sie keine Erwerbstätigkeit sei. Diese Entscheidung könnte weitere Konsequenzen für die gesamte Altenpflege-Branche haben.