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Es verurteilte den Täter laut übereinstimmenden Medienberichten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden, sowie zu einer Zahlung von 15.000 Euro an eine Hilfsorganisation.
Der Arzt stand wegen sexuellem Missbrauch in 53 Fällen an seiner Patientin während einer laufenden Psychotherapie vor Gericht. Diesen erkannte das Gericht an, eine Vergewaltigung sah es aber nicht als erwiesen an.
Strafmildernd habe sich ausgewirkt, dass der Mann Sex auch während der Therapiestunden zugegeben hatte. In erster Instanz war der Mann vom Amtsgericht Tübingen noch zu zweieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Der Anwalt des Opfers kündigte an, Revision einlegen zu wollen.