Die Angeklagten sollen den Geschädigten nach einem nicht zu Stande gekommenen Betäubungsmittelgeschäft mit einem Auto mitgenommen und mit einer Schreckschusspistole bedroht haben. Unter diesen Bedingungen händigte er ihnen laut Anklage mehrere Wertgegenstände aus. Im Zuge dieses Menschenraubs sollen die Beschuldigten den Geschädigten zudem außerhalb des Fahrzeugs verprügelt haben. Auch hätten sie ihn bedroht, dass sie ihn töten würden, wenn er irgendjemandem von der Entführung erzählt.
Besonders viel passierte heute aber nicht. In Ermangelung eines Kinder- und Jugendpsychiaters konnten die Angeklagten keine Einlassung durchführen. Nachdem sie vom Richter gefragt wurden, ob sie Interesse an einer Einlassung hätten und dem zugestimmt hatten, musste der Prozess demnach abgebrochen werden. Er wird am Dienstag fortgesetzt.
Die Einlassung erlaubt Beschuldigten, Stellung zur Anklage zu beziehen und ihr zumindest im Teil zuzustimmen oder zu widersprechen. Die Einlassung ist freiwillig, doch war sie hier explizit von den Angeklagten erwünscht. Da einige von ihnen zum Tatzeitpunkt minderjährig waren, konnte die Einlassung ohne den anwesenden Jugendpsychiater nicht fortgesetzt werden.
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