Amseln | Bildquelle: RTF.1

Schwäbische Alb:

Neue Vogelschutzrichtlinien

Stand: 03.06.26 17:01 Uhr

Das Regierungspräsidium Tübingen hat eine neue Vogelschutzrichtlinie herausgegeben. Unter dem Mantel des EU-weiten Netzwerks Natura 2000 sollen neue Schutzrichtlinien für Vögel im Gebiet „Mittlere Schwäbische Alb“ gelten. Keine leichte Aufgabe bei einem so weiten und nicht ganz so homogenen Gebiet, wie man vielleicht meinen möchte.


Mehrere Vogelarten sind auf der Schwäbischen Alb heimisch. Um diese schützen zu können, muss man zuerst herausfinden, wie viele es eigentlich von ihnen gibt. Gar nicht mal so leicht bei so einem weitflächigen Gebiet. Mathias Borghammer, im Regierungspräsidium Tübingen für Naturschutz und Landschaftspflege zuständig, sagte: "Das Vogelschutzgebiet ist relativ groß. Es ist unser größtes Schutzgebiet in Baden-Württemberg. Es geht – grob gesagt – von Mössingen bis in den Landkreis Göppingen. Mit fast 400 Quadratkilometern ist es sehr groß."

Nach erfolgreicher Bestandserfassung geht es um die Frage, was die Vögel eigentlich brauchen. "Es gibt verschiedenste Ansprüche bei den Vogelarten. Die einen leben im Wald, die anderen leben im Offenland auf dem Acker. Es ist natürlich dann sehr unterschiedlich. Im Vogelschutzgebiet „Mittlere Schwäbische Alb" geht es natürlich um naturnahe Waldwirtschaft, weil der Albtrauf überwiegend bewaldet ist. Und im Offenland geht es um extensive Gründlandnutzung", so Broghammer.

Vor allem der alte Truppenübungsplatz spielt für die Vogelwelt eine wertvolle Rolle. Hier ist die am stärksten gefährdete Vogelart heimisch. "Unser größtes Sorgenkind im Land ist tatsächlich das Braunkehlchen – also für die Arten, die für das Vogelschutzgebiet relevant sind. Das gibt es nur noch auf dem Truppenübungsplatz und im Federseeried gibt es noch eine Population. Die sind stark zurück gegangen in den letzten Jahren und Jahrzehnten", sagte Broghammer.

Um den Vogelbestand zu erhalten oder gar zu verbessern, geht es vor allem darum, ihr natürliches Habitat zu schützen. Mathias Broghammer: "Da wird durch die unteren Naturschutzbehörden und die Landschaftserhaltungsverbände versucht, entsprechende Pflegeverträge abzuschließen – mit Landwirten, die speziell in den Gebieten, in denen die Arten vorkommen, die Flächen so nutzen, dass die Arten dort auch weiterhin existieren können."

Gegenstand der Verträge sind entsprechende Acker- und Waldbewirtschaftung zum Wohl der Vögel, damit ihr Gesang auch in Zukunft die Schwäbische Alb erfüllt.

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