Clubs und Discos dürfen unter strengen Bedingungen wieder öffnen: Hier gilt weiterhin 2G, zusätzlich müssen alle Besucher einen tagesaktuellen, negativen Schnelltest vorweisen.
Bei Veranstaltungen werden die Auslastungsgrenzen erhöht. In der Warnstufe sind in geschlossenen Räumen höchstens 60 Prozent der Kapazität zugelassen, die Personenobergrenze ist 6.000. Im Außenbereich sind höchstens 25.000 Besucher erlaubt oder maximal 75 Prozent der Kapazität.
Für nicht-immunisierte Personen gibt es noch Kontaktbeschränkungen: ein Haushalt plus 10 Personen sind erlaubt. Geimpfte, Genesene und Kinder bis 13 Jahre zählen nicht mit. Bei Geimpften gibt es keine Obergrenzen.
3G im Öffentlichen Personennahverkehr bleibt bestehen, genauso wie die FFP2-Maskenpflicht dort und in allen öffentlichen Einrichtungen, wie z.B. dem Einzelhandel.
Für die Warnstufe gelten folgende Grenzwerte: eine 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 4,0 ODER ab 250 COVID-Patienten auf den Intensivstationen. Die Alarmstufe wird erreicht, wenn die Hospitalisierungsinzidenz 15,0 beträgt UND 390 COVID-Patienten auf den Intensivstationen liegen. Derzeit beträgt die Hospitalisierungsinzidenz 7,7.
Sollten die Zahlen darunter liegen, tritt die Basisstufe in Kraft. Dann gibt es nur noch bei wenigen Bereichen Zugangsbeschränkungen, wie etwa bei Discotheken.
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