Sporttraining Schülerinnen | Bildquelle: RTF.1

Baden-Württemberg:

Neue Corona-Regeln bei Sport und Musik

Stand: 13.01.22 15:51 Uhr

Das baden-württembergische Kultusministerium hat die Corona-Regeln für Sport und Musik angepasst.

Danach haben nichtgeimpfte Jugendliche auch nach dem 1. Februar die Möglichkeit, mit dem Schülerausweis ohne weitere Testung Bereiche zu betreten, in denen 3G, 2G oder 2G plus gilt.

Über 18jährige müssen in geschlossenen Räumen FFP2-Masken tragen. Die Maskenpflicht besteht aber nicht während der Sportausübung und der Nutzung der Duschräume.

Wer sich auf eine Prüfung oder auf einen bundesweiten Wettbewerb vorbereitet, darf in geschlossenen Räumen auch ohne Maske singen. Ansonsten muss beim Singen eine medizinische Maske getragen werden.

Außerdem gilt wegen Omikron bis zum 1. Februar Alarmstufe II unabhängig von der Inzidenz oder anderer Werte.

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